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Fachberater Internationales Steuerrecht

Grenzenlos beraten. Steuerlich sicher.

Als Fachberater für Internationales Steuerrecht begleiten wir Unternehmen und Privatpersonen bei grenzüberschreitenden Sachverhalten – kompetent, vorausschauend und lösungsorientiert.

Fachberater Int. Steuerrecht Grenzüberschreitend DBA-Expertise
Internationales Steuerrecht – Biersbach & Partner Brühl
Steuerberaterkammer Köln Google 5.0 Bewertung milia.io Partner DATEV Mitglied Fachberater
Spezialisiertes Know-how

Internationale Steuerfragen kompetent gelöst.

Wir unterstützen Sie bei allen Fragen zu grenzüberschreitenden Sachverhalten – mit zertifizierter Fachkompetenz und jahrelanger Expertise.

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Doppelbesteuerungsabkommen

Vermeidung der Doppelbesteuerung durch DBA-Expertise

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Verrechnungspreise

Dokumentation und Gestaltung konzerninterner Transaktionen

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Internationale Strukturen

Steueroptimale Gestaltung grenzüberschreitender Strukturen

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Expatriate Tax

Steuerliche Begleitung bei Entsendung und Zuzug

Warum Biersbach & Partner

Internationale Steuerberatung mit lokaler Kompetenz.

Grenzüberschreitende Sachverhalte erfordern Berater, die beide Seiten kennen – das deutsche Steuerrecht und die internationalen Regelungen. Genau das ist unsere Stärke: Wir verbinden tiefes Fachwissen im internationalen Steuerrecht mit der persönlichen Betreuung einer inhabergeführten Kanzlei.

DBA-Expertise

Fundierte Kenntnis aller relevanten Doppelbesteuerungsabkommen.

Netzwerk

Internationale Partnerkanzleien in über 20 Ländern.

Expat-Beratung

Spezialisiert auf Entsendung, Wegzug und Zuzug.

Compliance

Sichere Einhaltung aller Meldepflichten weltweit.

Internationales Steuerrecht ist komplex – aber es muss nicht kompliziert sein. Ob Sie als Unternehmen ins Ausland expandieren, als Privatperson Einkünfte aus mehreren Ländern beziehen oder als Expat nach Deutschland kommen: Die steuerlichen Fallstricke sind zahlreich. Doppelbesteuerung, Quellensteuer, Verrechnungspreise, Wegzugsbesteuerung – ohne spezialisierte Beratung drohen erhebliche finanzielle Nachteile.

Unsere Steuerberater haben sich gezielt auf internationale Sachverhalte spezialisiert. Wir kennen nicht nur die deutschen Regelungen, sondern auch die relevanten Doppelbesteuerungsabkommen und die steuerlichen Rahmenbedingungen der wichtigsten Partnerländer. Dabei arbeiten wir eng mit einem Netzwerk internationaler Partnerkanzleien zusammen, um Ihnen eine lückenlose Betreuung zu garantieren.

Grenzüberschreitende Steuerberatung erfordert Präzision und Weitblick. Wir sorgen dafür, dass Sie in keinem Land zu viel zahlen – und in keinem Land etwas übersehen.

Was uns besonders auszeichnet: Wir denken nicht nur steuerlich, sondern unternehmerisch. Bevor wir eine Struktur empfehlen, verstehen wir Ihr Geschäftsmodell, Ihre Märkte und Ihre Ziele. So entwickeln wir Lösungen, die nicht nur steuerlich optimal, sondern auch wirtschaftlich sinnvoll sind.

Von der Verrechnungspreisdokumentation über die Quellensteuer-Erstattung bis zur Strukturierung internationaler Holdings – bei Biersbach & Partner erhalten Sie internationale Steuerberatung auf höchstem Niveau, mit der persönlichen Nähe einer Kanzlei vor Ort.

Ihr Weg zu uns

So starten wir die Zusammenarbeit.

In vier einfachen Schritten – von der ersten Kontaktaufnahme bis zur laufenden Betreuung.

01

Erstgespräch

Kostenlos & unverbindlich – wir lernen Ihr Anliegen und Ihre Situation kennen.

02

Analyse

Wir analysieren Ihre grenzüberschreitenden Sachverhalte und identifizieren Optimierungspotenziale.

03

Umsetzung

Wir setzen die Maßnahmen um – bei Bedarf koordiniert mit Beratern im Ausland.

04

Betreuung

Laufende Begleitung bei der Umsetzung und bei Behördenkommunikation – national und international.

Unsere Leistungen

Was wir für Sie tun können.

Spezialisierte Beratung in allen Bereichen des Internationalen Steuerrechts – von Doppelbesteuerungsabkommen bis zur Expatriate-Besteuerung.

01

Doppelbesteuerungsabkommen & Quellensteuer

Internationale Einkünfte steuerlich optimal zuordnen und Doppelbesteuerung vermeiden.

+
  • Anwendung und Auslegung von Doppelbesteuerungsabkommen
  • Quellensteuerreduktion und -erstattung
  • Freistellungsverfahren und Anrechnungsmethode
  • Treaty Override und Rückfallklauseln
  • Betriebsstättenbegründung im Ausland
  • Qualifikationskonflikte zwischen Staaten
Beratung anfragen
02

Verrechnungspreise & Dokumentation

Rechtssichere Verrechnungspreissysteme für internationale Unternehmensgruppen.

+
  • Erstellung von Verrechnungspreisdokumentationen (Master File, Local File)
  • Benchmarkstudien und Datenbankanalysen
  • Advance Pricing Agreements (APA)
  • Verrechnungspreisrichtlinien und -policies
  • Begleitung bei Verrechnungspreisprüfungen
  • Verständigungsverfahren und Schiedsverfahren
Beratung anfragen
03

Internationale Unternehmensstrukturen

Grenzüberschreitende Strukturen steuerlich durchdacht gestalten.

+
  • Gründung und Besteuerung ausländischer Tochtergesellschaften
  • Betriebsstättenbesteuerung und Gewinnabgrenzung
  • Internationale Umstrukturierungen und Verschmelzungen
  • Holding- und Finanzierungsstrukturen
  • Hinzurechnungsbesteuerung (AStG)
  • Wegzugsbesteuerung bei Funktionsverlagerung
Beratung anfragen
04

Expatriate-Besteuerung & Zuzug

Steuerliche Begleitung von Mitarbeitereinsätzen über Grenzen hinweg.

+
  • Steuerliche Beratung bei Mitarbeiterentsendung
  • 183-Tage-Regelung und Arbeitnehmerbesteuerung
  • Sozialversicherungsrechtliche Aspekte (A1-Bescheinigung)
  • Zuzugsbesteuerung und Wegzugsbesteuerung (§ 6 AStG)
  • Besteuerung von Stock Options und Restricted Stock Units
  • Doppelansässigkeit und Abkommensanwendung
Beratung anfragen
Dipl.-Kaufmann Lothar Kessel
Internationales Steuerrecht ist kein Beiwerk – es ist unser Fachgebiet. Wir denken grenzüberschreitend, bevor es das Finanzamt tut. Denn wer die Regeln in mehreren Ländern kennt, findet die besten Gestaltungsspielräume.
Dipl.-Kaufmann Lothar Kessel
Dipl.-Kaufmann Lothar KesselSteuerberater & Fachberater für Internationales Steuerrecht
70+
Jahre in Brühl
35+
Mitarbeitende
18.000+
Tassen Kaffee / Jahr
5.0
Google-Bewertung
Dipl.-Kaufmann Lothar Kessel

Ihr Fachberater für Internationales Steuerrecht.

Mit zertifizierter Expertise und langjähriger Erfahrung in grenzüberschreitenden Sachverhalten sind wir Ihr verlässlicher Partner für alle internationalen Steuerfragen.

Mandantenstimmen

Was unsere Mandanten sagen.

Vertrauen entsteht durch Ergebnisse. Lesen Sie, was unsere Mandanten über die Zusammenarbeit berichten.

★★★★★
Mit der Steuerkanzlei Biersbach bin ich sehr zufrieden. Frau Mendyk und Frau Altvater sind kompetente Ansprechpartnerinnen, die mich stets professionell und zuverlässig unterstützen. Frau Forschbach ist immer hilfsbereit, engagiert und freundlich. Auch Herr Daniel Biersbach überzeugt durch seine hohe fachliche Kompetenz und die vertrauensvolle Zusammenarbeit. Man fühlt sich jederzeit gut beraten und bestens aufgehoben. Das gesamte Team ist freundlich, serviceorientiert und arbeitet sehr professionell. Klare Weiterempfehlung – vielen Dank an das gesamte Team!
MandantGoogle-Bewertung, 2026
★★★★★
Wir fühlen uns ausgezeichnet betreut. Die Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner sind stets erreichbar bzw. melden sich schnell zurück, sind sehr freundlich und überaus qualifiziert. Absolute Empfehlung.
MandantGoogle-Bewertung, 2025
★★★★★
Die Kanzlei betreut uns jetzt schon einige Jahre und wir sind sehr zufrieden. Familie Biersbach steht jederzeit für Rückfragen zur Verfügung.
MandantGoogle-Bewertung, 2021
★★★★★
Sehr angenehmes Gespräch und schnelle, super Bearbeitung meiner Steuerunterlagen.
MandantGoogle-Bewertung, 2025
★★★★★
Tolle Kanzlei mit sehr fähigen Leuten. 100% Weiterempfehlung.
MandantGoogle-Bewertung, 2023
★★★★★
5 Unternehmen bei der Kanzlei, bestens beraten!
MandantGoogle-Bewertung, 2022
FAQ

Häufige Fragen zum Internationalen Steuerrecht.

Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um unsere Fachkompetenz und unsere Leistungen im internationalen Steuerrecht.

Ein Fachberater für Internationales Steuerrecht ist ein vom Deutschen Steuerberaterverband (DStV) zertifizierter Spezialist. Die Qualifikation erfordert umfangreiche Fortbildung und nachgewiesene Erfahrung in grenzüberschreitenden Steuerfragen.

Immer dann, wenn steuerliche Sachverhalte mehr als ein Land betreffen – bei Auslandsgeschäften, internationalen Mitarbeitereinsätzen, ausländischen Investments oder grenzüberschreitenden Unternehmensstrukturen.

Verrechnungspreise sind die Preise, zu denen verbundene Unternehmen untereinander Waren, Dienstleistungen oder Rechte übertragen. Sie müssen dem Fremdvergleichsgrundsatz entsprechen und dokumentiert werden.

Ja. Wir arbeiten mit einem internationalen Netzwerk von Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern zusammen und kommunizieren direkt mit ausländischen Finanzverwaltungen.

Selbstverständlich. Gerade bei Verrechnungspreisprüfungen und internationalen Sachverhalten ist spezialisierte Begleitung entscheidend. Wir vertreten Ihre Interessen bis hin zum Verständigungsverfahren.

Initial analysieren wir die Gesamtstruktur, identifizieren Risiken und Gestaltungsspielräume. Dann setzen wir die Maßnahmen um – bei Bedarf koordiniert mit Beratern im Ausland.

Kontakt

Lassen Sie uns sprechen.

Ihr Steuerberater in Brühl freut sich auf Ihre Nachricht. Rufen Sie an, schreiben Sie uns oder nutzen Sie das Kontaktformular.

Adresse

Schlaunstraße 2
50321 Brühl

Bürozeiten

Mo – Fr: 08:00 – 17:00

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